Compliance Programm
GE HealthCare verfügt über ein umfassendes Compliance-Programm, das den geltenden Gesetzen und Verhaltenskodizes der Branche für unsere beiden Geschäftsbereiche – medizinische Geräte und pharmazeutische Diagnostik – entspricht.
GE HealthCare hat ein entsprechend zugeschnittenes Compliance-Programm implementiert, das ein umfassendes Rahmenwerk für Compliance-Kontrollen in unseren beiden Geschäftsbereichen umfasst. Unser Compliance-Programm stellt unser Bekenntnis zu den höchsten Standards des Unternehmensverhaltens, der Integrität und der Nachhaltigkeit dar.
Erfahren Sie mehr unter
Reports hub | GE HealthCare (United States)
sowie
https://www.gehealthcare.com/about/compliance
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die grundlegenden Elemente unseres Compliance-Programms.
I. Compliance-Organisation
Das Compliance-Programm von GE HealthCare spiegelt unser allgemeines Engagement für die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften wider. Die Compliance-Organisation von GE HealthCare besteht aus dem globalen Chief Compliance Officer, der ein weltweites Team von Compliance-Experten leitet (die „Compliance-Abteilung“). Der Chief Compliance Officer ist für die Entwicklung, die Durchführung und die Überwachung des Compliance-Programms sowie für die Überwachung der Steuerung des Compliance-Programms verantwortlich. Der Chief Compliance Officer von GE HealthCare verfügt aufgrund entsprechender Befugnis über die Möglichkeit zur Ausübung unabhängiger Beurteilungen und hat Zugang zur Geschäftsleitung von GE HealthCare. Der Chief Compliance Officer wird von einem Team von Compliance-Experten unterstützt, die bei der Umsetzung des Compliance-Programms GE HealthCare zuarbeiten. Das Team erstattet dem/der Chief Compliance Officer Bericht, insbesondere im Rahmen regelmäßiger Treffen. Die Compliance-Abteilung überprüft Richtlinien und Verfahren von GE HealthCare und passt diese an, wenn sich Geschäft und Branche ändern. Die Compliance-Abteilung ist befugt, bei Bedarf Änderungen innerhalb von GE HealthCare zu empfehlen und umzusetzen.
II. Richtlinien und Verfahren
Das Compliance-Programm von GE HealthCare umfasst den Verhaltenskodex des Konzerns, „The Spirit and The Letter“, und die „The Lens – Richtlinie von GE HealthCare für rechtskonforme Aktivitäten im Gesundheitswesen“ sowie verschiedene weitere Richtlinien und Verfahren. Das Compliance-Programm befasst sich mit geltenden Bestimmungen wie Gesetzen und Vorschriften. GE HealthCare hat den COCIR „Verhaltenskodex - Interaktion mit Angehörigen des Gesundheitswesens (HCP)“ ratifiziert, ist Unterzeichnerin von MedTec Europe sowie EFPIA und hält sich an den „FSA-Kodex für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten, Apothekern und anderen Angehörigen medizinischer Fachkreise“, soweit anwendbar und relevant für unsere beiden Geschäftsfelder.
III. Effektive Schulung und Ausbildung
Die Schulung und Aufklärung unserer Mitarbeiter über ihre rechtlichen und ethischen Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen und den Richtlinien von GE HealthCare sind wichtige Bestandteile unseres Compliance-Programms. Für alle relevanten Mitarbeiter von GE HealthCare besteht das Schulungsprogramm aus obligatorischen Schulungen und Schulungen zu den relevanten Gesetzen, unseren Richtlinien und Verfahren sowie jährlichen Auffrischungskursen über Online-Lernmodule. Das Schulungsprogramm soll den Mitarbeitern ausreichende Kenntnisse über relevante Compliance-Richtlinien vermitteln und umfasst im Allgemeinen Fragen, um das Verständnis der Mitarbeiter für die Richtlinien und Konzepte zu beurteilen. GE HealthCare überprüft und aktualisiert außerdem regelmäßig seine Schulungsprogramme, um mögliche neue Schulungsbereiche zu identifizieren und sicherzustellen, dass das Programm mit den Compliance-Richtlinien von GE HealthCare übereinstimmt.
IV. Effektive Kommunikationswege – Hinweis- und Beschwerdeverfahren
Ein Markenzeichen des Compliance-Programms von GE HealthCare ist das unerschütterliche Engagement für eine lebendige, allseits bekannte und effektive offene Berichtsumgebung. Die Mitarbeiter bleiben GE HealthCares erste und beste Erkenntnisquelle bei der Früherkennung potenzieller Compliance-Probleme. GE HealthCare hat eine offene Kommunikationslinie zwischen der Compliance-Abteilung und allen Mitarbeitern geschaffen und pflegt diese. GE HealthCare erwartet von Mitarbeitern, Vertretern und Lieferanten, die mit dem Unternehmen Geschäfte machen, dass sie Bedenken über mögliches Fehlverhalten, potenzielle Konflikte oder bekannte Verstöße gegen die Richtlinien und/oder Verfahren des Unternehmens ihren Vorgesetzten, Managern oder der Compliance-Abteilung melden. Mitarbeiter von GE HealthCare können die Compliance-Abteilung direkt per E-Mail, Post, Telefon oder bei einem persönlichen Kontakt/Termin kontaktieren.
Zuverlässige Meldemöglichkeiten stehen darüber hinaus selbstverständlich auch externen Interessenvertretern, Betroffenen und Dritten (beispielsweise für Meldungen nach dem LKSG) sowie Hinweisgebern (nach HinSchG) offen. Meldungen können mündlich oder textlich erfolgen.
Zu diesem Zweck hat GE HealthCare ein Meldesystem eingerichtet, um interne und externe Beschwerden entgegenzunehmen oder die Möglichkeit zu geben, Informationen oder Rat bei Fragen einzuholen. Beschwerden und Fragen können anonym eingereicht werden. Wir ermutigen jeden, Fragen zu Aktivitäten zu stellen, bei denen sie sich über einen möglichen Verstoß oder die Anwendung unseres Compliance-Programms im Unklaren sind.
Beschwerden und Anliegen können jederzeit abgegeben werden unter:
http://www.gehealthcare.ethicspoint.com
oder
unter der Telefonnummer 0800-181734
GE HealthCare hat Verfahren eingeführt, um auf Wunsch die Anonymität derjenigen zu schützen, die potenzielle Bedenken äußern, und um Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen. Das Unternehmen gestattet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die einen möglichen, vermuteten, geplanten oder tatsächlichen Verstoß gegen geltendes Recht oder die Compliance-Richtlinien von GE HealthCare melden.
V. Überwachung und Prüfung
Die Compliance-Abteilung und die interne Revision von GE HealthCare sind für die Entwicklung eines Plans zur Prüfung und Überwachung der Einhaltung der Compliance-Richtlinien des Unternehmens verantwortlich. Durch diese Audits kann die Compliance-Abteilung potenzielle oder bestehende Problembereiche und potenzielle Prozessverbesserungen identifizieren, einschließlich der Ergreifung von Korrekturmaßnahmen, um bei Bedarf das erneute Auftreten von Verstößen zu verhindern. Die Art dieser Prüfungen und Überprüfungen, der Umfang der Prüfungen und die Häufigkeit, mit der die Compliance-Abteilung und die Interne Revision solche Prüfungen durchführen, variieren aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, darunter neue regulatorische Anforderungen, Änderungen in den Unternehmenspraktiken und andere relevante Faktoren.
VI. Untersuchung und Reaktion auf potenzielle Verstöße und Umsetzung von Korrekturmaßnahmeninitiativen
Die Compliance-Abteilung von GE HealthCare untersucht gründlich alle Berichte über Verstöße und/oder Vorwürfe und vermutete Fälle von Fehlverhalten, die der Compliance-Abteilung zur Kenntnis gebracht werden.
Die Compliance-Abteilung überwacht die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen als Reaktion auf festgestellte Verstöße.
Verantwortung im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette
GE HealthCare bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unseres eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang unserer Liefer- und Wertschöpfungskette und betrachtet den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element (GE Healthcare –The Human Rights Statement of Principles). Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.
Unsere unternehmerische Verpflichtung zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt im Lichte des LKSG (Grundsatzerklärung) finden Sie hier:
GRUNDSATZERKLÄRUNG der GE HealthCare GMBH
Entsprechend verlangt GE HealthCare von seinen Lieferanten die Einhaltung des GE HealthCare-Integritätsleitfadens für Lieferanten, Auftragnehmer und Dienstleister (Lieferanten-Leitfaden), der alle Aspekte der Beziehungen des Unternehmens zu Lieferanten regelt. Der Leitfaden fordert unseren Lieferanten ab, in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (EHS) sowie Arbeits- und Menschenrechte das gleiche Maß an verantwortungsvollem Geschäftsverhalten einzuhalten. GE HealthCares Erwartungen an Lieferanten gelten für alle mit GE HealthCare konsolidierten Tochtergesellschaften.
Die Lieferkette von GE HealthCare ist groß und vielfältig, vom Kauf in Produkte integrierter Rohstoffe bis hin zu Produkten und Dienstleistungen zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs. Das Lieferkettenüberwachungsprogramm von GE HealthCare ist entsprechend vielfältig und risikobasiert: GE HealthCare ist unverrückbarer Integrität und hohen Verhaltensstandards im Umgang mit Lieferanten verpflichtet und unterhält seit 2002 das Supplier Responsibility Governance (SRG) Program, das diese Verpflichtung in unseren Geschäftsabläufe und Beschaffungsprozesse verankert.
Anti-Korruption
GE HealthCare ist führend in Sachen Transparenz und Integrität auf dem globalen Gesundheitsmarkt. Unsere Richtlinie gegen unzulässige Zahlungen bei Geschäftstransaktionen ist ein Schlüsselelement unseres Verhaltenskodex – The Spirit & The Letter – und stellt eine Grundüberzeugung in der Art und Weise dar, wie wir Geschäfte tätigen.
Der Ansatz von GE HealthCare zur Einhaltung der Anti-Korruptions-Compliance umfasst:
- Unternehmensrichtlinien und -verfahren, die unzulässige Zahlungen bei jeder Transaktion verbieten, sei es mit einer Regierung oder einer privaten Partei
- Umfassende Kontrollen, einschließlich gründlicher Due-Diligence-Prüfung, sorgfältiger Überprüfung und Schulung der GE HealthCare-Richtlinien für Drittvermittler wie Vertriebshändler, Dienstleister sowie Handelsvertreter
- Erhöhte Aufmerksamkeit für wichtige Risikobereiche wie Geschenke und Bewirtung, Reise- und Lebenshaltungskosten, Spenden und Beschleunigungszahlungen
- Umgehende Untersuchung und Behebung etwaiger Bedenken
- Umfangreiche Schulung der Mitarbeiter von GE HealthCare zu unzulässigen Zahlungen
- Robuste interne Kontrollen und Buchhaltungsprozesse, die darauf ausgelegt sind, Verstöße gegen die Unternehmensrichtlinien im Zusammenhang mit unzulässigen Zahlungsrisiken zu erkennen und zu verhindern und genaue Bücher und Aufzeichnungen zu Transaktionen sicherzustellen
- Verbesserte Due-Diligence-Prüfung hinsichtlich unangemessener Risiken im Zusammenhang mit Fusionen, Übernahmen und Joint Ventures
- Strategischer Einsatz der Internen Revision zur Identifizierung und Bewertung potenziell unzulässiger Zahlungen
Die Bedeutung einer strengen Compliance zur Korruptionsbekämpfung
Der Wirksamkeit von Corporate-Compliance-Programmen zur Verhinderung missbräuchlicher Zahlungen wird größere Aufmerksamkeit geschenkt. Das Justizministerium und die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) haben einen Ressourcenleitfaden zum US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) herausgegeben, der ein starkes Compliance-Programm befürwortet. Auch der UK Bribery Act und die US Sentencing Guidelines unterstreichen die Notwendigkeit eines starken Programms. Als Teil des Compliance-Programms von GE HealthCare ist die Umsetzung eines starken Antikorruptionsprogramms für unsere Geschäftsabläufe von entscheidender Bedeutung.